Befüllhinweise
Was darf in den Container rein?
Bauschutt
Da wir den Bauschutt recyceln ist es zwingend erforderlich nur die unten aufgeführten Materialien in einem
Container für Bauschutt zu entsorgen. Bitte beachten Sie auch das die maximale Befüllung nur bis zum Container
Rand erfolgen darf. Fehleinwürfe, auch unverschuldet, so wie nicht transportfähige Befüllungen, führen zu
erheblichen und unnötigen Mehrkosten.
- zulässig
- Mauerwerk
- Betonreste
- Fliesen
- Keramik
- Porzellan
- Gehwegplatten
- Dachziegel
- Pflastersteine
- Mörtel- und Putzreste
- Waschbecken und Toilette
- nicht zulässig
- Ytong, Bims, Porenbeton
- Glas
- Tapete, Tapetenreste
- Teppich und Sperrmüll
- Restabfall (Lebensmittel, organische Abfälle)
- Asbestabfälle , Dachpappe
- Elektronikschrott
- Flüssige Abfälle
- Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle
- Glas- und Steinwolle, künstliche Mineralfasern
- Holzreste, Holzsplitter, Sägespäne
- Leuchtmittel
- Styropor/ Styrodur / PU oder Teeranhaftungen
- Druckbehälter (Gasflaschen etc. Spraydosen)
- Sonderabfälle (wie Reste von Farben, Lacke, Öle, Batterien o.ä.)
- Isolier- und Dämmstoffe
- Gas- oder Porenbeton
- Bodenaushub, Sand, Kies oder Lehm
- Glasbausteine
- Metalle (z.B. Moniereisen, Heizkörper oder Kabel)
- Strohmatten
- Gipsstein, Gipskarton und Rigipsplatten
- Kunststofffolien
Baumischabfall (Gewerbeabfall)
Unsere Container für Baumischabfall dürfen ausschließlich mit den unten aufgeführten Materialien befüllt
werden. Es empfiehlt sich immer die Materialien zu trennen, damit so eine günstigere Entsorgung angeboten
werden kann.
- zulässig
- Bodenbeläge aus Holz und Kunststoff
- Gips- und Rigipsplatten
- Fenster und Türen mit/ohne Glas mit Rahmen/Zargen
- Glas und Glasreste
- Holzwerkstoffe, Paletten, Kanthölzer, Bretter, Spanplatten, Sägespäne, Holzsplitter
- Metall, Kabel und Kunststoffrohre
- Rohre aus Kunststoff
- Tapeten- und Teppichreste
- Verpackungsmaterial aus Folie, Pappe, Papier, Kunststoff etc.
- Ytong, Bimsabfälle
- Tapetenreste
- Kabel
- Gas- oder Porenbeton
- Metalle wie z.B. Träger, Heizkörper
- Möbelstücke
- Geschirr
- nicht zulässig
- Restabfall / Hausmüll (Lebensmittel, organische Abfälle)
- Asbestabfälle (Eternith)
- Dachpappe, teerhaltig
- Elektronikschrott
- Flüssige Abfälle
- Gefährliche, explosive, ätzende oder leicht entzündliche Abfälle
- Glas- und Steinwolle, künstliche Mineralfasern
- Holz, kontaminiert (z. B. alte Holzfenster, Jägerzaun, lackierte Hölzer)
- Leuchtmittel
- Styropor/ Styrodur / PU
- Druckbehälter (Gasflaschen, Feuerlöscher, Spraydosen usw.)
- Sonderabfälle (wie Reste von Farben, Lacke, Öle, Batterien u.ä)
- Isolier- und Dämmstoffe
- Wärmedämmung aus Styropor
- Autoreifen
Biologisch abbaubare Abfälle
Der Winter geht der Frühling kommt und der Frühjahrsputz im Garten steht an. Folgende Materialeien dürfen sie ihn
diesen Container befüllen. Wire der Frühjahrsputz größer als erwartet (Wurzeln, Baumstubben usw.) finden wir
auch hierzu eine Lösung.
P.S.: das gilt auch ganzjährig und nicht nur für den Frühjahrsputz ;-)
- zulässig
- Laub
- Grün- und Strauchschnitt
- Äste und Wurzeln ohne Erdanhaftungen
- Rasenschnitt
- Sträucher
- kleinere Bäume
- Obst und Gemüsereste
- nicht zulässig
- Baumstubben, Wurzeln und Baumstämme ab 20 cm Durchmesser
- Laub vom Straßenrand (kontaminiertes Laub)
- Küchen- und Speiseabfälle
- Erd- & Bodenaushub
Bitte beachten Sie bei Ästen und Wurzeln, Sträuchern und kleinen Bäumen, dass der Durchmesser maximal 20 cm
betragen darf. Möglicherweise können Sie Äste oder Wurzeln spalten.
Baustoffe auf Gipsbasis
- zulässig
- Gips- und Rigipsplatten
- Ytong
- nicht zulässig
- Bauschutt
- Gewerbeabfälle
- Boden
- Unterkonstruktionen
Bitte beachten Sie, dass ehemals verbauter Rigips nur als Baumischabfall entsorgt werden kann. Saubere Ytong
Steine (Ohne Anhaftungen wie z. B. Fliesen) dürfen auch in einen Container für Baustoffe auf Gipsbasis.
Altholz, unbehandelt
Für jegliche Holzarten haben wir den passenden Entsorgungsweg, von Vollholz, Möbelholz, Bau- und Abbruchholz
bis zum sogenannten gefährlichen Holz wie Bahnschwellen. Hier in dem Container dürfen die Holzklassen A1-A3
rein. Für höher belastetes Holz A4 (Bahnschwellen, Jägerzaun) beraten wir Sie gerne.
- zulässig
- Türen/ Zargen
- Paletten aus Holz
- Spanplatten und Leimhölzer
- Möbelholz / Sperrholz
- Bretter
- Latten
- nicht zulässig
- Eisenbahnschwellen
- Druckimprägnierte Hölzer, z.B. Jägerzaun
- Fensterrahmen mit Glas
- Laminat
Boden und Erdaushub
Unsere Container für Boden und Erdaushub dürfen nur mit Sand, Erde und Kies (kein belasteter Boden) befüllt
werden. Eine Entsorgung von stark verwurzeltem / verunkrautetem Boden (Erdreich) sowie Grasnarbe auf Anfrage.
Beachten sie auch, dass eine Container Befüllung nur bis zum Rand erfolgen darf.
- zulässig
- Erdaushub
- Gehwegplatten (Bedeckt)
- Steine aus dem Erdreich (Kies, Schotter, Splitt)
- Mutterboden
- nicht zulässig
- Fliesen, Ziegel, Mauerwerk
- Gips- und Rigips
- Betonabbruch
- Mörtel- und Putzreste
- Glasbausteine
Wie den Container richtig befüllen?
Die maximale Befüllung ist bis zur Ladekante erlaubt. Damit Ihr Container fachgerecht transportiert und entsorgt
werden kann, beladen Sie diesen bitte maximal bis zur Höhe der Seitenkanten. Überladene Behälter dürfen wir
nicht transportieren und müssen kundenseitig wieder abgeladen werden.
Der Container ist auf der gesamten Fläche gleichmäßig zu befüllen, damit sich der Inhalt nicht wesentlich beim
Transport verlagern kann.
Unsere Abrollcontainer besitzen Flügeltüren, die Sie mit einer niedrigen Ladekante bei der Befüllung
unterstützen. Lediglich ein Schalbrett wird dann für das Befüllen mit der Schubkarre benötigt.
Wo darf ein Container aufgestellt werden?
Wenn Sie einen Container bestellen, darf dieser grundsätzlich auf Ihrem Privatgrundstück, aber auch auf
öffentlichem Grund platziert werden. Muss der Container auf der Straße, dem Gehweg oder einem Parkstreifen
abgestellt werden, ist dafür eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken. Sie sollten sich daher rechtzeitig (!) um
eine Genehmigung für den Container beim zuständigen Ordnungsamt kümmern. Hierzu ist ein zeitlicher Vorlauf
von
mindestens 14 Tagen einzuplanen.
Auf Ihrem Privatgrundstück brauchen Sie keine gesonderte Genehmigung für den Mietcontainer. Je nach
Straßenverlauf und Verkehrssituation kann eine zusätzliche Absicherung des Containers zur Vermeidung von
Unfällen notwendig werden.
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden (Flurschäden) an privaten Einfahrten, zugewiesenen Stellplätzen
etc.!
Um solche Schäden am Untergrund zu vermeiden, können ggfs. Unterleghölzer zum Schutz bei Gestellung unter
den
Container gelegt werden.