Die maximale Befüllung ist bis zur Ladekante erlaubt. Damit Ihr Container fachgerecht transportiert und entsorgt
werden kann, beladen Sie diesen bitte maximal bis zur Höhe der Seitenkanten. Überladene Behälter dürfen wir
nicht transportieren und müssen kundenseitig wieder abgeladen werden.
Der Container ist auf der gesamten Fläche gleichmäßig zu befüllen, damit sich der Inhalt nicht wesentlich beim
Transport verlagern kann.
Unsere Abrollcontainer besitzen Flügeltüren, die Sie mit einer niedrigen Ladekante bei der Befüllung
unterstützen. Lediglich ein Schalbrett wird dann für das Befüllen mit der Schubkarre benötigt.
Wenn Sie einen Container bestellen, darf dieser grundsätzlich auf Ihrem Privatgrundstück, aber auch auf
öffentlichem Grund platziert werden. Muss der Container auf der Straße, dem Gehweg oder einem Parkstreifen
abgestellt werden, ist dafür eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken. Sie sollten sich daher rechtzeitig (!) um
eine Genehmigung für den Container beim zuständigen Ordnungsamt kümmern. Hierzu ist ein zeitlicher Vorlauf
von
mindestens 14 Tagen einzuplanen.
Auf Ihrem Privatgrundstück brauchen Sie keine gesonderte Genehmigung für den Mietcontainer. Je nach
Straßenverlauf und Verkehrssituation kann eine zusätzliche Absicherung des Containers zur Vermeidung von
Unfällen notwendig werden.
Wir übernehmen keine Haftung für Schäden (Flurschäden) an privaten Einfahrten, zugewiesenen Stellplätzen
etc.!
Um solche Schäden am Untergrund zu vermeiden, können ggfs. Unterleghölzer zum Schutz bei Gestellung unter
den
Container gelegt werden.